Der Blutstein bei Lieskau
Mit dem Fahrrad zum Tatort - Der Fall Rose-Rosahl
Sachverhalt:
Der Holzhändler Rosahl aus Schiepzig versprach dem Arbeiter Rose, ihn reichlich zu belohnen, wenn er den Zimmermann Schliebe aus Lieskau erschösse. Rose legte sich daraufhin am 11. September 1858 gegen 20 Uhr zwischen Lieskau und Schiepzig (nahe Halle) in den Hinterhalt, um Schliebe, den er genau kannte, aufzulauern. In der Dämmerung sah er einen Mann des Weges daherkommen, den er für Schliebe hielt. In Wirklichkeit war es der 17-jährige Gymnasiast und Kantorssohn Ernst Heinrich Harnisch. Rose schoss Harnisch mit einer Schrotladung nieder und tötete ihn dann durch Schläge mit dem Gewehrkolben. An der Stelle des Mordes findet sich heute ein Gedenkstein, der Blutstein bei Lieskau.
Problematik:
Fraglich ist, wie der Irrtum des unmittelbaren Täters Rose über die Person seines Opfers zu beurteilen ist, also ob er wegen Mordes an Harnisch oder wegen fahrlässiger Tötung von Harnisch und versuchten Mordes an Schliebe zu bestrafen ist. Aus der Sicht des unmittelbaren Täters Rose handelt es sich um einen Irrtum über die Person des Opfers (lat.: error in persona). Das Problem, für das der Rose-Rosahl-Fall prototypisch ist, liegt in den Auswirkungen des Irrtums des Täters (Rose) auf die Strafbarkeit des Anstifters (Rosahl). Denn es lässt sich argumentieren, aus dessen Sicht liege lediglich ein Fehlgehen des Tatmittels (lat.: aberratio ictus) vor.
Entscheidung des preußischen Obertribunals:
Der Schwurgerichtshof zu Halle verurteilte Rose am 19. Februar 1859 wegen Mordes an Harnisch zum Tode. Der Irrtum über die Identität des Opfers (sog. error in persona) schließe den Vorsatz nicht aus. Rosahl wurde wegen Anstiftung zum Mord an Harnisch ebenfalls zum Tode verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts war der „error in persona“ des Täters für den Anstifter ebenso unbeachtlich. Das Preußische Obertribunal billigte am 5. Mai 1859 als Beschwerdegericht die Verurteilungen. Rose und Rosahl wurden hingerichtet.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Rose-Rosahl-Fall
Zum Stein, der an den Mord an Ernst Harnisch im Jahre 1858 erinnert, pilgern bis heute die Juristen, denn noch heute folgt die moderne höchstrichterliche Rechtsprechung im Wesentlichen der im Fall Rose-Rosahl vorgezeichneten Linie des Preußischen Obertribunals.
Am 15.05.1999 wurde der restaurierte Mordstein wieder eingeweiht.
Für uns war das wieder freundlicher werdende Wetter ein willkommener Anlass für eine Radtour entlang der Brachwitzer Alpen zur Fähre Brachwitz. Meist geht es dann unterhalb der Lunzberge (107m) auf der anderen Seite der Saale zurück nach Halle. Doch der oben beschriebene Präzendenzfall der Justiz war Anregung für einen Umweg über Lieskau. Nach Besichtigung des Tatorts und des Gedenksteins fuhren wir anschließend durch die Heide und entlang des Saugrabens weiter zur Peißnitz und wieder entlang der Saale nach Hause.
Eine wirklich schöne Tour, die wir nur weiterempfehlen können - schließlich gibt es unterwegs nette Möglichkeiten zur Einkehr ;-)





















